Rechtssatz RS0058297
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0058297
Entscheidungsdatum
04.07.1984
Rechtssatz
Der im § 6 Abs 2 EKHG gebrauchte Ausdruck "angestellt" weist bloß darauf hin, daß der Person im Auftrag des Halters eine Verfügungsgewalt über die motorische Kraft des Kraftfahrzeuges zusteht.Der im Paragraph 6, Absatz 2, EKHG gebrauchte Ausdruck "angestellt" weist bloß darauf hin, daß der Person im Auftrag des Halters eine Verfügungsgewalt über die motorische Kraft des Kraftfahrzeuges zusteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0058297
Dokumentnummer
JJR_19840704_OGH0002_0080OB00081_8300000_003