Rechtssatz RS0058335
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0058335
Entscheidungsdatum
09.04.1975
Rechtssatz
Der Halter eines Fahrzeuges hat bei zeitweiser Überlassung seiner (an einem Schlüsselbund befindlichen) Autoschlüssel an eine andere Person bei Rücknahme der Schlüssel mit gleicher Sorgfalt, mit der er seine Autoschlüssel zu verwahren hat, zu prüfen, ob der von ihm zu verwahrende Autoschlüssel überhaupt an ihn zurückgelangt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0058335
Dokumentnummer
JJR_19750409_OGH0002_0080OB00059_7500000_001