Rechtssatz RS0058358
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0058358
Entscheidungsdatum
24.03.1983
Rechtssatz
Auch bei Anwendung des besonders strengen Sorgfaltsmaßstabes des § 9 Abs 2 EKHG kann von einem Kraftfahrer der an seinem Personenkraftwagen einen Lenkungsdefekt vermutet, weil sich plötzlich die Lenkung "leer durchdreht", nicht verlangt werden, deswegen vom Anhalten seines Fahrzeuges an einer Stelle der Fahrbahn, an der auch das Halten erlaubt ist, Abstand zu nehmen, weil die Fahrbahn vereist ist und daher die Möglichkeit besteht, daß ein anderes Fahrzeug ins Schleudern geraten könnte.Auch bei Anwendung des besonders strengen Sorgfaltsmaßstabes des Paragraph 9, Absatz 2, EKHG kann von einem Kraftfahrer der an seinem Personenkraftwagen einen Lenkungsdefekt vermutet, weil sich plötzlich die Lenkung "leer durchdreht", nicht verlangt werden, deswegen vom Anhalten seines Fahrzeuges an einer Stelle der Fahrbahn, an der auch das Halten erlaubt ist, Abstand zu nehmen, weil die Fahrbahn vereist ist und daher die Möglichkeit besteht, daß ein anderes Fahrzeug ins Schleudern geraten könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0058358
Dokumentnummer
JJR_19830324_OGH0002_0080OB00204_8200000_001