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Rechtssatz RS0058358

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0058358

Geschäftszahl

8Ob204/82

Entscheidungsdatum

24.03.1983

Rechtssatz

Auch bei Anwendung des besonders strengen Sorgfaltsmaßstabes des Paragraph 9, Absatz 2, EKHG kann von einem Kraftfahrer der an seinem Personenkraftwagen einen Lenkungsdefekt vermutet, weil sich plötzlich die Lenkung "leer durchdreht", nicht verlangt werden, deswegen vom Anhalten seines Fahrzeuges an einer Stelle der Fahrbahn, an der auch das Halten erlaubt ist, Abstand zu nehmen, weil die Fahrbahn vereist ist und daher die Möglichkeit besteht, daß ein anderes Fahrzeug ins Schleudern geraten könnte.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 204/82
    Entscheidungstext OGH 24.03.1983 8 Ob 204/82
    Veröff: ZVR 1984/129 S 140

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0058358

Dokumentnummer

JJR_19830324_OGH0002_0080OB00204_8200000_001