Rechtssatz RS0058363
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0058363
Entscheidungsdatum
24.11.1987
Rechtssatz
Nimmt ein Fahrer wahr, daß jemand, der auf Grund seines Alters und seiner körperlichen Beschaffenheit beim Anfahren mehr gefährdet ist als ein durchschnittlicher Fahrgast, einsteigt, und hat er die Möglichkeit, diesen zu beobachten, dann kann bei Anwendung des im § 9 Abs 2 EKHG geforderten strengen Maßstabes verlangt werden, daß er ihn vor dem Anfahren noch einmal beobachtet.Nimmt ein Fahrer wahr, daß jemand, der auf Grund seines Alters und seiner körperlichen Beschaffenheit beim Anfahren mehr gefährdet ist als ein durchschnittlicher Fahrgast, einsteigt, und hat er die Möglichkeit, diesen zu beobachten, dann kann bei Anwendung des im Paragraph 9, Absatz 2, EKHG geforderten strengen Maßstabes verlangt werden, daß er ihn vor dem Anfahren noch einmal beobachtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0058363
Dokumentnummer
JJR_19871124_OGH0002_0020OB00063_8700000_001