Rechtssatz RS0058373
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0058373
Entscheidungsdatum
02.04.1974
Rechtssatz
An die Sorgfalt, die anzuwenden ist, um die mißbräuchliche Anfertigung eines zweiten Zündschlüssels zu verhindern, sind dieselben strengen Anordnungen zu stellen wie an die Sorgfalt, die zur Verhinderung der mißbräuchlichen Verwendung des Originals des Zündschlüssels anzuwenden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0058373
Dokumentnummer
JJR_19740402_OGH0002_0080OB00058_7400000_001