Rechtssatz RS0058653
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0058653
Entscheidungsdatum
27.08.1975
Rechtssatz
Durch die Zulassung des Widerspruches gegen einen Entmündigungsbeschluß sollte dem Entmündigten ein größerer Schutz geboten werden; wenn die Entmündigung wegen der ihr zugrunde liegenden Tatsachenfeststellungen angefochten wird, hat sich ein ganz neues Verfahren zu entwickeln, welches auf neuen Grundlagen aufgebaut wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0058653
Dokumentnummer
JJR_19750827_OGH0002_0010OB00144_7500000_001