Rechtssatz RS0059053
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0059053
Entscheidungsdatum
04.11.1986
Norm
Tir FLG 1978 §82 Abs1
Rechtssatz
Die Zustimmungserklärung der Agrarbehörde nach § 82 Abs 1 Tir FLG 1978 ist ein der Rechtskraft fähiger Bescheid, aus welchem den Zustimmungswerbern Rechte erwachsen und der auch Rechte Dritter berühren und verletzten kann. (Eine Verbücherung der Kaufverträge hätte daher hier vom Erstgericht auch wegen der noch nicht eingetretenen Rechtskraft der die Zustimmungserklärung der Agrarbehörde enthaltenden Bescheide nicht bewilligt werden dürfen).Die Zustimmungserklärung der Agrarbehörde nach Paragraph 82, Absatz eins, Tir FLG 1978 ist ein der Rechtskraft fähiger Bescheid, aus welchem den Zustimmungswerbern Rechte erwachsen und der auch Rechte Dritter berühren und verletzten kann. (Eine Verbücherung der Kaufverträge hätte daher hier vom Erstgericht auch wegen der noch nicht eingetretenen Rechtskraft der die Zustimmungserklärung der Agrarbehörde enthaltenden Bescheide nicht bewilligt werden dürfen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0059053
Dokumentnummer
JJR_19861104_OGH0002_0050OB00149_8600000_002