Rechtssatz RS0059124
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0059124
Geschäftszahl
8Ob198/76 (8Ob199/76, 8Ob200/76)
Entscheidungsdatum
19.01.1977
Rechtssatz
Dem Bahnbetrieb sind auch die der Vorbereitung und der Abwicklung der Beförderung dienenden Vorgänge, wenn sie im Zusammenhang mit wirklich ablaufenden Beförderungsvorgängen stehen, zuzurechnen. Hiezu gehört auch das Schließen eines Schrankens an Eisenbahnübergängen bei Annäherung eines Zuges. Es kommt hiebei nicht darauf an, ob es sich um einen Schranken an einem schienengleichen Eisenbahnübergang im Verlauf einer Straße mit öffentlichem Verkehr oder um einen Schranken an einem schienengleichen Eisenbahnübergang im Verlauf einer Straße mit beschränktem Fahrzeugverkehr handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0059124
Dokumentnummer
JJR_19770119_OGH0002_0080OB00198_7600000_006