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Rechtssatz RS0059124

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0059124

Geschäftszahl

8Ob198/76 (8Ob199/76, 8Ob200/76)

Entscheidungsdatum

19.01.1977

Rechtssatz

Dem Bahnbetrieb sind auch die der Vorbereitung und der Abwicklung der Beförderung dienenden Vorgänge, wenn sie im Zusammenhang mit wirklich ablaufenden Beförderungsvorgängen stehen, zuzurechnen. Hiezu gehört auch das Schließen eines Schrankens an Eisenbahnübergängen bei Annäherung eines Zuges. Es kommt hiebei nicht darauf an, ob es sich um einen Schranken an einem schienengleichen Eisenbahnübergang im Verlauf einer Straße mit öffentlichem Verkehr oder um einen Schranken an einem schienengleichen Eisenbahnübergang im Verlauf einer Straße mit beschränktem Fahrzeugverkehr handelt.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 198/76
    Entscheidungstext OGH 19.01.1977 8 Ob 198/76
    Veröff: EvBl 1977/205 S 459 = JBl 1978,479

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0059124

Dokumentnummer

JJR_19770119_OGH0002_0080OB00198_7600000_006