Rechtssatz RS0059224
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0059224
Entscheidungsdatum
07.09.1971
Rechtssatz
Die Eintragung im Anteilbuch der Genossenschaft ist dafür, wem die Anteile tatsächlich gehören, nicht maßgeblich. Diese Eintragung begründet keine Rechte und gibt auch keinen Publizitätsschutz wie etwa Eintragungen im Grundbuch. Maßgeblich ist vielmehr, ob ein Genossenschaftsanteil rechtsgültig erworben wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0059224
Dokumentnummer
JJR_19710907_OGH0002_0040OB00588_7100000_005