Rechtssatz RS0059458
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0059458
Entscheidungsdatum
20.05.1992
Norm
GebAG 1975 §51 Abs1
Vlbg RaumplanungsG §12
Vlbg RaumplanungsG §14
Rechtssatz
Im Flächenwidmungsplan als Mischgebiete festgelegte Bauflächen sind, wenn es sich nicht um Zonen mit Gebäuden und Anlagen für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Flächen handelt, Baugründe nach § 51 GebAG.Im Flächenwidmungsplan als Mischgebiete festgelegte Bauflächen sind, wenn es sich nicht um Zonen mit Gebäuden und Anlagen für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Flächen handelt, Baugründe nach Paragraph 51, GebAG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0059458
Dokumentnummer
JJR_19920520_OGH0002_0010OB00020_9200000_009