Rechtssatz RS0059478
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0059478
Entscheidungsdatum
06.06.1989
Rechtssatz
Auf Beschränkungen der Verfügungsberechtigung der Geschäftsführer im Innenverhältnis, vor allem durch Weisungen der Gesellschafter, kommt es bei der - nur ihre Verfügungsmacht, insbesondere gegenüber dem Verwahrer, betreffenden - Erklärung nach § 10 Abs 3 (erster Satz) GmbHG nicht an.Auf Beschränkungen der Verfügungsberechtigung der Geschäftsführer im Innenverhältnis, vor allem durch Weisungen der Gesellschafter, kommt es bei der - nur ihre Verfügungsmacht, insbesondere gegenüber dem Verwahrer, betreffenden - Erklärung nach Paragraph 10, Absatz 3, (erster Satz) GmbHG nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0059478
Dokumentnummer
JJR_19890606_OGH0002_0150OS00120_8800000_001