Rechtssatz RS0059575
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0059575
Entscheidungsdatum
23.10.1984
Rechtssatz
§ 461 Abs 2 Geo und der darin ausgedrückte allgemeine Grundsatz, daß der Aufwand an Zeit, Arbeit und Kosten nicht in einem mit der Bedeutung des Erfolgs nach den Maßstäben wirtschaftlicher Zumutbarkeit und rechtsstaatlicher Notwendigkeit unvertretbaren Mißverhältnis stehen soll, darf nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den Grenzen der gesetzlichen Deckung ausgelegt wurde. Ein Grundstück von eintausendsiebenhundert Quadratmeter und keinen besonderen Vermessungsschwierigkeiten hält sich nicht im Rahmen der Ausnahme.Paragraph 461, Absatz 2, Geo und der darin ausgedrückte allgemeine Grundsatz, daß der Aufwand an Zeit, Arbeit und Kosten nicht in einem mit der Bedeutung des Erfolgs nach den Maßstäben wirtschaftlicher Zumutbarkeit und rechtsstaatlicher Notwendigkeit unvertretbaren Mißverhältnis stehen soll, darf nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den Grenzen der gesetzlichen Deckung ausgelegt wurde. Ein Grundstück von eintausendsiebenhundert Quadratmeter und keinen besonderen Vermessungsschwierigkeiten hält sich nicht im Rahmen der Ausnahme.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 77/84
Entscheidungstext OGH 23.10.1984 5 Ob 77/84
Veröff: JBl 1985,369 = NZ 1985,34 (hiezu Hofmeister, 37)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0059575
Dokumentnummer
JJR_19841023_OGH0002_0050OB00077_8400000_001