Rechtssatz RS0059829
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0059829
Geschäftszahl
2Ob296/56; 8Ob281/98a; 8Ob280/98d
Entscheidungsdatum
07.06.1999
Rechtssatz
Auch auf die gelegentlich der Errichtung der wirksam gewordenen Gesellschaft in den Gesellschaftsvertrag aufgenommenen Vereinbarungen über die Bestellung der Geschäftsführer hat § 15 Abs 1 GmbHG zur Anwendung zu kommen. Durch den Beschluß der Gesellschafter wird nur die Vertretungsmacht erteilt, während das innere Verhältnis der Gesellschaft zum Geschäftsführer durch Vertrag begründet wird (Kornfeld - Scheu, Kommentar S 24).Auch auf die gelegentlich der Errichtung der wirksam gewordenen Gesellschaft in den Gesellschaftsvertrag aufgenommenen Vereinbarungen über die Bestellung der Geschäftsführer hat Paragraph 15, Absatz eins, GmbHG zur Anwendung zu kommen. Durch den Beschluß der Gesellschafter wird nur die Vertretungsmacht erteilt, während das innere Verhältnis der Gesellschaft zum Geschäftsführer durch Vertrag begründet wird (Kornfeld - Scheu, Kommentar S 24).
Entscheidungstexte
- 2 Ob 296/56
Entscheidungstext OGH 20.06.1956 2 Ob 296/56
- 8 Ob 281/98a
Entscheidungstext OGH 27.05.1999 8 Ob 281/98a
nur: Durch den Beschluß der Gesellschafter wird nur die Vertretungsmacht erteilt, während das innere Verhältnis der Gesellschaft zum Geschäftsführer durch Vertrag begründet wird. (T1); Veröff: SZ 72/94
- 8 Ob 280/98d
Entscheidungstext OGH 07.06.1999 8 Ob 280/98d
nur T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0059829
Dokumentnummer
JJR_19560620_OGH0002_0020OB00296_5600000_001