Rechtssatz RS0059896
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0059896
Entscheidungsdatum
15.12.1992
Rechtssatz
Zufolge des § 10 Abs 3 GmbHG kann ein bloß obligatorischer Anspruch gegen den Gesellschafter, der nicht rechtzeitig zur Aussonderung der geschuldeten Sache aus dem Vermögen des Inferenten führt, nicht Gegenstand einer Sacheinlage sein.Zufolge des Paragraph 10, Absatz 3, GmbHG kann ein bloß obligatorischer Anspruch gegen den Gesellschafter, der nicht rechtzeitig zur Aussonderung der geschuldeten Sache aus dem Vermögen des Inferenten führt, nicht Gegenstand einer Sacheinlage sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0059896
Dokumentnummer
JJR_19921215_OGH0002_0050OB01602_9200000_001