Rechtssatz RS0060136
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0060136
Entscheidungsdatum
16.01.1979
Rechtssatz
Die Verpflichtung, bei Abgabe von "TUS Insect Strips" und "TUS - Insektenspray" im Kleinverkehr" auf ihre Gefährlichkeit und auf die bei der Gebarung mit ihnen jeweils einzuhaltenden Vorsichten", insbesondere auch auf die Gefahr von Verwechslungen, aufmerksam zu machen, ergibt sich nicht erst aus den jeweiligen Zulassungsbescheiden, sondern unmittelbar aus den Bestimmungen der Giftverordnung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0060136
Dokumentnummer
JJR_19790116_OGH0002_0040OB00410_7800000_001