Rechtssatz RS0060286
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0060286
Geschäftszahl
3Ob637/82; 6Ob515/88
Entscheidungsdatum
24.03.1988
Rechtssatz
Unter dem Begriff "die Geschäftsführer" sind alle bestellten Geschäftsführer als Kollegium aufzufassen; auch ansonsten einzeln vertretungsbefugte Geschäftsführer müssen wegen der Sondervorschrift des § 41 Abs 3 GmbHG in diesem Fall gemeinsam auftreten. Nur eine in diesem Sinn von den - allen - Geschäftsführern eingebrachte Klage ist von keiner zusätzlichen Klagevoraussetzung abhängig.Unter dem Begriff "die Geschäftsführer" sind alle bestellten Geschäftsführer als Kollegium aufzufassen; auch ansonsten einzeln vertretungsbefugte Geschäftsführer müssen wegen der Sondervorschrift des Paragraph 41, Absatz 3, GmbHG in diesem Fall gemeinsam auftreten. Nur eine in diesem Sinn von den - allen - Geschäftsführern eingebrachte Klage ist von keiner zusätzlichen Klagevoraussetzung abhängig.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 637/82
Entscheidungstext OGH 20.10.1982 3 Ob 637/82
Veröff: EvBl 1983/19 S 72 = GesRZ 1983,32
- 6 Ob 515/88
Entscheidungstext OGH 24.03.1988 6 Ob 515/88
Veröff: RdW 1988,290 = WBl 1988,339 = NZ 1989,158
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0060286
Dokumentnummer
JJR_19821020_OGH0002_0030OB00637_8200000_005