Rechtssatz RS0060588
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0060588
Geschäftszahl
7Ob266/55; 5Ob10/09w
Entscheidungsdatum
24.03.2009
Rechtssatz
Die Einverleibung einer existent gewordenen Forderung stellt eine Umwandlung des Höchstbetragspfandrechtes in ein auf eine ziffernmäßig bestimmte Forderung lautendes Pfandrecht aus einem bestimmten Kreditverhältnis dar.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 266/55
Entscheidungstext OGH 08.06.1955 7 Ob 266/55
- 5 Ob 10/09w
Entscheidungstext OGH 24.03.2009 5 Ob 10/09w
Auch; Beisatz: An der Stelle und im Rang einer Höchstbetragshypothek kann nur eine Festbetragshypothek mit einem Kapitalsbetrag einverleibt werden, der erst unter Hinzurechnung der drei Jahre rückständigen Zinsen den Höchstbetrag erreicht. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0060588
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2009
Dokumentnummer
JJR_19550608_OGH0002_0070OB00266_5500000_002