Rechtssatz RS0060591
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0060591
Entscheidungsdatum
09.06.1992
Rechtssatz
Bei der Genehmigung gewerblicher Betriebsanlagen bleibt das durch den Hauptinhalt des Spruchs gestaltete Rechtsverhältnis selbst bei Nichtbeachtung von Auflagen aufrecht, bei Inanspruchnahme der erteilten Genehmigung werden nur die Auflagen zu unbedingten Aufträgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0060591
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2025
Dokumentnummer
JJR_19920609_OGH0002_0010OB00016_9200000_004