Rechtssatz RS0060755
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0060755
Entscheidungsdatum
11.06.1991
Rechtssatz
Bei der Verbücherung des Kaufvertrages wird auf die Vorlage des Genehmigungsbeschlusses oder der Ermächtigungsurkunde im Sinne des § 83 Abs 2 KO ohnehin nicht verzichtet werden können, sodaß keine Notwendigkeit besteht, schon die Bewilligung des Ranganmerkungsgesuches davon abhängig zu machen.Bei der Verbücherung des Kaufvertrages wird auf die Vorlage des Genehmigungsbeschlusses oder der Ermächtigungsurkunde im Sinne des Paragraph 83, Absatz 2, KO ohnehin nicht verzichtet werden können, sodaß keine Notwendigkeit besteht, schon die Bewilligung des Ranganmerkungsgesuches davon abhängig zu machen.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 62/91
Entscheidungstext OGH 11.06.1991 5 Ob 62/91
Veröff: SZ 64/75 = NZ 1992,157 (Hofmeister, 159)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0060755
Dokumentnummer
JJR_19910611_OGH0002_0050OB00062_9100000_004