Rechtssatz RS0060936
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0060936
Entscheidungsdatum
28.04.1993
Rechtssatz
Die Beschimpfung des rund achtundzwanzig Jahre jüngeren Betriebsleiters als "Armleuchter" und "Rotzbub" ist eine grobe Ehrenbeleidigung, die von Menschen mit normalem Ehrgefühl nicht anders als mit dem Abbruch der Beziehungen beantwortet werden kann. (§ 48 ASGG).Die Beschimpfung des rund achtundzwanzig Jahre jüngeren Betriebsleiters als "Armleuchter" und "Rotzbub" ist eine grobe Ehrenbeleidigung, die von Menschen mit normalem Ehrgefühl nicht anders als mit dem Abbruch der Beziehungen beantwortet werden kann. (Paragraph 48, ASGG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0060936
Dokumentnummer
JJR_19930428_OGH0002_009OBA00080_9300000_001