Rechtssatz RS0061181
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0061181
Entscheidungsdatum
23.03.1983
Rechtssatz
Mit der Wahl des Erfüllungsanspruches nach Art 8 Nr 11 Abs 1 Alternative 1 EVHGB wandelt sich das Haftungsverhältnis des Vertreters in ein synallagmatisches Schuldverhältnis, das inhaltlich der Rechtsbeziehung gleichzusetzen ist, die durch den wegen Mangel der Vollmacht ungültigen Vertrag verwirklicht werden sollte (Welser, Vertretung ohne Vollmacht 174 mit weiteren Hinweisen).Mit der Wahl des Erfüllungsanspruches nach Artikel 8, Nr 11 Absatz eins, Alternative 1 EVHGB wandelt sich das Haftungsverhältnis des Vertreters in ein synallagmatisches Schuldverhältnis, das inhaltlich der Rechtsbeziehung gleichzusetzen ist, die durch den wegen Mangel der Vollmacht ungültigen Vertrag verwirklicht werden sollte (Welser, Vertretung ohne Vollmacht 174 mit weiteren Hinweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0061181
Dokumentnummer
JJR_19830323_OGH0002_0030OB00595_8200000_002