Rechtssatz RS0061241
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0061241
Entscheidungsdatum
20.01.1988
Rechtssatz
Die Rücknahme bemängelter Ware durch den in einem für den Verkehr mit dem Publikum bestimmten offenen Lager Angestellten bedeutet keine Anerkennung von Mängeln. Die bemängelte Ware gilt dann zwar als zurückgeliefert, aber nicht als zurückgenommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0061241
Dokumentnummer
JJR_19880120_OGH0002_0010OB00699_8700000_001