Rechtssatz RS0061255
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0061255
Entscheidungsdatum
25.04.1979
Rechtssatz
Die stille Gesellschaft hat keine Firma. Nach außen tritt allein der Geschäftsinhaber auf, der den stillen Gesellschafter nicht vertritt, sondern für sich handelt, lediglich im Innenverhältnis gehen die Geschäfte, die der Geschäftsinhaber nach außen im eigenen Namen tätigt, auf Rechnung der Gesellschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0061255
Dokumentnummer
JJR_19790425_OGH0002_0030OB00507_7900000_001