Rechtssatz RS0061277
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0061277
Geschäftszahl
4Ob309/79; 6Ob9/79; 4Ob324/81
Entscheidungsdatum
24.03.1981
Rechtssatz
Ausgehend vom Begriff des "Supermarktes" hat sich eine Wandlung des Begriffes "Markt" angebahnt und schon weitgehend durchgesetzt. Das Kennzeichen dieses neuen Begriffes ist nicht mehr das Prinzip der Verkäuferpluralität, sondern die Vielfalt und Reichhaltigkeit der angebotenen Waren, der Größe der Geschäftsräumlichkeiten; ferner großer Umsatz bei geringem Preis sowie grundsätzlich die Betriebsform der Selbstbedienung. (Drogeriemarkt).
Entscheidungstexte
- 4 Ob 309/79
Entscheidungstext OGH 27.03.1979 4 Ob 309/79
- 6 Ob 9/79
Entscheidungstext OGH 23.05.1979 6 Ob 9/79
Vgl; Beisatz: Minitextilmarkt (T1) Veröff: NZ 1980,106 = GesRZ 1980,45 = ÖBl 1979,132
- 4 Ob 324/81
Entscheidungstext OGH 24.03.1981 4 Ob 324/81
Beisatz: Beim Begriff "Drogeriemarkt" liegt überhaupt kein Begriffswandel vor, sondern vielmehr eine Übertragung des Begriffes "Markt" auf einen Bereich, welchem er bisher fremd gewesen war. (T2) Veröff: ÖBl 1982,15
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0061277
Dokumentnummer
JJR_19790327_OGH0002_0040OB00309_7900000_001