Rechtssatz RS0061309
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0061309
Entscheidungsdatum
06.09.1983
Rechtssatz
Auch die Vermittlung von Hypothekardarlehen gehört zum gesetzlichen Tätigkeitsbereich der Immobilienmakler. Vermittler von Hypothekardarlehen unterliegen daher den Vorschriften der Immobilienmaklerverordnung und haben daher im Rahmen dieser Tätigkeit die Regeln über das standesgemäße von Immobilienmaklern im Geschäftsverkehr mit den Auftraggebern und gegenüber anderen Berufsangehörigen zu beachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0061309
Dokumentnummer
JJR_19830906_OGH0002_0040OB00378_8300000_002