Rechtssatz RS0061442
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0061442
Entscheidungsdatum
02.05.1979
Rechtssatz
Mit dem Begriff eines centers oder auch Zentrums wird im Zusammenhang mit einem Handelsplatz durchaus nicht der Gegenstand eines Einzelunternehmens verbunden (vgl zB EKAZENT für Einkaufszentrum oder "Generali - Einkaufs - Center"). Typisch ist vielmehr die Vorstellung einer nicht selbstverständlichen, sinnvollen Konzentration eines spezifischen Angebotes.Mit dem Begriff eines centers oder auch Zentrums wird im Zusammenhang mit einem Handelsplatz durchaus nicht der Gegenstand eines Einzelunternehmens verbunden vergleiche zB EKAZENT für Einkaufszentrum oder "Generali - Einkaufs - Center"). Typisch ist vielmehr die Vorstellung einer nicht selbstverständlichen, sinnvollen Konzentration eines spezifischen Angebotes.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 4/79
Entscheidungstext OGH 02.05.1979 6 Ob 4/79
Veröff: GesRZ 1979,129 = ÖBl 1980,102
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0061442
Dokumentnummer
JJR_19790502_OGH0002_0060OB00004_7900000_003