Rechtssatz RS0061482
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0061482
Entscheidungsdatum
20.11.1979
Rechtssatz
§ 55 Abs 1 GewO behandelt das Aufsuchen von Personen, die Waren der angebotenen Art für die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit benötigen. Das sind nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch andere Personen. (zB: Ärzte, Rechtsanwälte)Paragraph 55, Absatz eins, GewO behandelt das Aufsuchen von Personen, die Waren der angebotenen Art für die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit benötigen. Das sind nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch andere Personen. (zB: Ärzte, Rechtsanwälte)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0061482
Dokumentnummer
JJR_19791120_OGH0002_0050OB00657_7900000_003