Rechtssatz RS0061496
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0061496
Entscheidungsdatum
20.11.1991
Rechtssatz
Der Kaufmann, der einen unter Berufung auf § 54 HGB geltend gemachten Anspruch mit Erfolg bekämpfen will, muß behaupten und notfalls beweisen, daß er eine Vollmacht in dem fraglichen Umfang nicht erteilt habe und der Dritte diesen Umstand gekannt habe oder hätte kennen müssen.Der Kaufmann, der einen unter Berufung auf Paragraph 54, HGB geltend gemachten Anspruch mit Erfolg bekämpfen will, muß behaupten und notfalls beweisen, daß er eine Vollmacht in dem fraglichen Umfang nicht erteilt habe und der Dritte diesen Umstand gekannt habe oder hätte kennen müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0061496
Dokumentnummer
JJR_19911120_OGH0002_0010OB00618_9100000_003