Rechtssatz RS0061539
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0061539
Geschäftszahl
5Ob308/76; 5Ob309/76
Entscheidungsdatum
18.01.1977
Norm
4.EVHGB Art7 Nr10 Abs1
4.EVHGB Art7 Nr11
HGB §176 Abs2
Rechtssatz
Ein der Fortsetzung der Geschäfte der Gesellschaft zustimmender Kommanditist soll dann unbeschränkt für die nach seinem Eintritt in die Gesellschaft begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten haften, wenn seine den Gesellschaftsgläubigern nicht bekannte und aus dem Handelsregister auch nicht erkennbare Kommanditbeteiligung durch die Schaffung einer neuen Kommanditistenstelle zu einer Vermehrung des von den Gesellschaftsgläubigern zur Befriedigung ihrer Forderungen heranziehbaren Vermögens geführt hat. Der gänzliche oder anteilige rechtsgeschäftliche Erwerb einer Kommanditbeteiligung stellt daher mangels Vermehrung des dem Gläubigerzugriff dienstbaren Vermögens keinen "Eintritt" eines neuen Kommanditisten im Sinne des § 176 Abs 2 HGB dar.Ein der Fortsetzung der Geschäfte der Gesellschaft zustimmender Kommanditist soll dann unbeschränkt für die nach seinem Eintritt in die Gesellschaft begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten haften, wenn seine den Gesellschaftsgläubigern nicht bekannte und aus dem Handelsregister auch nicht erkennbare Kommanditbeteiligung durch die Schaffung einer neuen Kommanditistenstelle zu einer Vermehrung des von den Gesellschaftsgläubigern zur Befriedigung ihrer Forderungen heranziehbaren Vermögens geführt hat. Der gänzliche oder anteilige rechtsgeschäftliche Erwerb einer Kommanditbeteiligung stellt daher mangels Vermehrung des dem Gläubigerzugriff dienstbaren Vermögens keinen "Eintritt" eines neuen Kommanditisten im Sinne des Paragraph 176, Absatz 2, HGB dar.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 308/76
Entscheidungstext OGH 18.01.1977 5 Ob 308/76
Veröff: SZ 50/4 = EvBl 1976/126 S 266 = GesRZ 1977,97
- 5 Ob 309/76
Entscheidungstext OGH 18.01.1977 5 Ob 309/76
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0061539
Dokumentnummer
JJR_19770118_OGH0002_0050OB00308_7600000_005