Rechtssatz RS0061676
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0061676
Entscheidungsdatum
23.09.1970
Rechtssatz
Die Regelung des Provisionsanspruches für ein bestimmtes Geschäft gehört zu den im kaufmännischen Verkehr zwischen einer Handelsfirma und einer Erzeugerfirma alltäglichen Angelegenheiten. Dies auch dann, wenn durch die Provisionsvereinbarung möglicherweise ein Verlust für die Erzeugerfirma entsteht. Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines diesbezüglichen Gesellschafterbeschlusses.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0061676
Dokumentnummer
JJR_19700923_OGH0002_0060OB00155_7000000_001