Rechtssatz RS0061707
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0061707
Geschäftszahl
3Ob575/50; 5Ob312/77
Entscheidungsdatum
18.10.1977
Rechtssatz
Auch über das Vermögen einer noch nicht registrierten OHG kann ein Konkurs eröffnet werden. Die Konkurseröffnung ist auch nach Auflösung der OHG noch so lange möglich, als ein ungeteiltes Vermögen vorhanden ist.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 575/50
Entscheidungstext OGH 25.10.1950 3 Ob 575/50
Veröff: SZ 23/306
- 5 Ob 312/77
Entscheidungstext OGH 18.10.1977 5 Ob 312/77
nur: Auch über das Vermögen einer noch nicht registrierten OHG kann ein Konkurs eröffnet werden. (T1) Beisatz: Hier: GmbH & Co KG. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0061707
Dokumentnummer
JJR_19501025_OGH0002_0030OB00575_5000000_001