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Rechtssatz RS0062104

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0062104

Geschäftszahl

1Ob709/78

Entscheidungsdatum

11.10.1978

Rechtssatz

Wenn die Kündigung des Gesellschaftsvertrages einer Zweimanngesellschaft ausgesprochen wurde und der Kündigende eindeutig davon ausging, daß der andere Gesellschafter das Unternehmen übernehmen werde, muß der zur Übernahme verpflichtete oder berechtigte Gesellschafter seine ablehnende Erklärung hiezu unverzüglich abgeben, weil zum Zeitpunkt des Eintrittes des Kündigungstermines klargestellt sein muß, ob das Unternehmen vom verbleibenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgesetzt wird oder aber die Gesellschaft in das Liquidationsstadium zu treten hat. Ist der verbleibende Gesellschafter mit Eintritt des Kündigungstermins bereits allein Unternehmer geworden und hätte die Gesellschaft damit zu bestehen aufgehört, kann die Liquidation der Gesellschaft nicht mehr verlangt werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 709/78
    Entscheidungstext OGH 11.10.1978 1 Ob 709/78
    Veröff: JBl 1979,369

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0062104

Dokumentnummer

JJR_19781011_OGH0002_0010OB00709_7800000_004