Rechtssatz RS0062104
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062104
Entscheidungsdatum
11.10.1978
Rechtssatz
Wenn die Kündigung des Gesellschaftsvertrages einer Zweimanngesellschaft ausgesprochen wurde und der Kündigende eindeutig davon ausging, daß der andere Gesellschafter das Unternehmen übernehmen werde, muß der zur Übernahme verpflichtete oder berechtigte Gesellschafter seine ablehnende Erklärung hiezu unverzüglich abgeben, weil zum Zeitpunkt des Eintrittes des Kündigungstermines klargestellt sein muß, ob das Unternehmen vom verbleibenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgesetzt wird oder aber die Gesellschaft in das Liquidationsstadium zu treten hat. Ist der verbleibende Gesellschafter mit Eintritt des Kündigungstermins bereits allein Unternehmer geworden und hätte die Gesellschaft damit zu bestehen aufgehört, kann die Liquidation der Gesellschaft nicht mehr verlangt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0062104
Dokumentnummer
JJR_19781011_OGH0002_0010OB00709_7800000_004