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Rechtssatz RS0062119

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0062119

Geschäftszahl

2Ob40/50; 1Ob213/71

Entscheidungsdatum

23.09.1971

Rechtssatz

Der Stille Gesellschafter ist nur am Gewinn und Verlust des Handelsunternehmens beteiligt, der sich aus dem Betriebe des Handelsgewerbes ergibt, demnach nur am Betriebsgewinn und Verlust, nicht aber an einem sonstigen Gewinn oder Verlust am Gesellschaftsvermögen, weil dieses gemäß Paragraph 335, HGB im Alleineigentum des Inhabers des Handelsgewerbes steht, in dessen Vermögen auch die vom Stillen Gesellschafter geleistete Einlage nach dem Gesetz übergeht. Dieser ist weder Mitinhaber des Handelsgeschäftes, noch des Gesellschaftsvermögens, sondern nur Gläubiger des Inhabers des Unternehmens hinsichtlich des ihm gebührenden Gewinnanteiles und bei Auflösung der Gesellschaft hinsichtlich seiner Einlage, soweit diese nicht durch seinen Anteil am Betriebsverlust vermindert oder aufgezehrt worden ist (Paragraph 337, HGB). An Werterhöhungen oder Vermögensverlusten, die auf Umstände zurückgehen, die mit dem Betriebe des Handelsgewerbes nichts zu tun haben, nimmt der Stille Gesellschafter nicht teil. Solche Verluste beeinträchtigten darum auch nicht seine Forderung auf Rückstellung der vollen Vermögenseinlage, sofern sie nicht durch Betriebsverluste geschmälert wurden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 40/50
    Entscheidungstext OGH 25.01.1950 2 Ob 40/50
    Veröff: SZ 23/12
  • 1 Ob 213/71
    Entscheidungstext OGH 23.09.1971 1 Ob 213/71
    nur: Der Stille Gesellschafter ist nur am Gewinn und Verlust des Handelsunternehmens beteiligt, der sich aus dem Betriebe des Handelsgewerbes ergibt, demnach nur am Betriebsgewinn und Verlust, nicht aber an einem sonstigen Gewinn oder Verlust am Gesellschaftsvermögen. (T1) Veröff: JBl 1972,211 = EvBl 1972/103 S 184 = RZ 1972,30

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0062119

Dokumentnummer

JJR_19500125_OGH0002_0020OB00040_5000000_001