Rechtssatz RS0062143
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062143
Entscheidungsdatum
10.12.1974
Rechtssatz
Enthält der Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft gesonderte Regelung über die Höhe der Kommanditeinlagen (in absoluten Beträgen) und über den Anteil an Gewinn, Verlust und stillen Reserven (in Prozenten) und erhöht ein Kommanditist die Kapitaleinlage eines anderen durch Schenkung eines Geldbetrages, so besteht darin kein untrennbarer Zusammenhang mit dem Anteil an Gewinn, Verlust und stillen Reserven. Für eine solche Auffassung bietet das HGB keinen Anhaltspunkt, da es hinsichtlich des Gewinnanteiles und des Verhältnisses der Gesellschafter untereinander primär auf den Gesellschaftsvertrag verweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0062143
Dokumentnummer
JJR_19741210_OGH0002_0040OB00616_7400000_002