Rechtssatz RS0062144
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062144
Entscheidungsdatum
25.04.1979
Rechtssatz
Wer mit einem vermeintlichen Einzelkaufmann ohne Kenntnis seiner Vermögenslage kontrahiert, muß auch damit rechnen, daß dieser in vermögensrechtlicher Hinsicht schuldrechtlichen oder dinglichen Bedingungen unterliegen kann, die für einen Außenstehenden nicht oder nur schwer erkennbar sein können (atypische stille Gesellschaft).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0062144
Dokumentnummer
JJR_19790425_OGH0002_0030OB00507_7900000_008