Rechtssatz RS0062166
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062166
Entscheidungsdatum
16.09.1986
Rechtssatz
Hat der Kommanditist eine Konkurrenzgesellschaft gegründet, in welcher er Geschäftsführer ist und überdies zusammen mit Angestellten wesentliche Geschäftsunterlagen der Kommanditgesellschaft, wie die Kundenkartei, die Weihnachtsliste und Monteurliste kopiert und Magnetkarten mitgenommen, um diese Unterlagen für die Geschäftstätigkeit des Konkurrenzunternehmens zu verwenden, ist dieses Verhalten eine grobe Verletzung der Treuepflicht, das das Verbot rechtfertigt, als Geschäftsführer oder auf sonstige Weise für das Konkurrenzunternehmen tätig zu sein.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 374/86
Entscheidungstext OGH 16.09.1986 4 Ob 374/86
Veröff: SZ 59/153 = WBl 1987,13 = RdW 1987,132 = ÖBl 1987,125
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0062166
Dokumentnummer
JJR_19860916_OGH0002_0040OB00374_8600000_002