Rechtssatz RS0062189
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062189
Entscheidungsdatum
10.05.1984
Rechtssatz
Bei der Gewährung des Prüfungsrechtes handelt es sich um die Erfüllung einer Sozialverpflichtung der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter. Es ist Aufgabe der Gesellschaft, jene Vorkehrungen zu treffen und allenfalls die dafür notwendigen Beschlüsse zu fassen, welche die Erfüllung der Verpflichtung nach § 166 HGB gewährleisten.Bei der Gewährung des Prüfungsrechtes handelt es sich um die Erfüllung einer Sozialverpflichtung der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter. Es ist Aufgabe der Gesellschaft, jene Vorkehrungen zu treffen und allenfalls die dafür notwendigen Beschlüsse zu fassen, welche die Erfüllung der Verpflichtung nach Paragraph 166, HGB gewährleisten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0062189
Dokumentnummer
JJR_19840510_OGH0002_0060OB00004_8400000_004