Rechtssatz RS0062434
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062434
Entscheidungsdatum
08.02.1973
Rechtssatz
Der Lagerhalter ist verpflichtet, die Interessen seines Auftraggebers zu vertreten. Er handelt daher rechtswidrig, wenn er ohne Befragung des Auftraggebers die Pfändung der bei ihm eingelagerten Ware ausdrücklich gestattete (§ 262 EO).Der Lagerhalter ist verpflichtet, die Interessen seines Auftraggebers zu vertreten. Er handelt daher rechtswidrig, wenn er ohne Befragung des Auftraggebers die Pfändung der bei ihm eingelagerten Ware ausdrücklich gestattete (Paragraph 262, EO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0062434
Dokumentnummer
JJR_19730208_OGH0002_0060OB00277_7200000_001