Rechtssatz RS0062607
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062607
Entscheidungsdatum
13.09.1979
Rechtssatz
Ein Spezifikationskauf liegt vor, wenn die Menge und Beschaffenheit der vom Verkäufer zu liefernden Gegenstände unter Festsetzung gewisser Grundpreise jedenfalls im allgemeinen vereinbart wurde, und nur deren Ausgestaltung nach Form, Maß oder ähnlichen Verhältnissen noch nicht endgültig bestimmt ist, sodaß gewisse Eigenschaften der einheitlich bezeichneten Ware erst der späteren Entscheidung des Käufers vorbehalten bleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0062607
Dokumentnummer
JJR_19790913_OGH0002_0070OB00723_7900000_002