Rechtssatz RS0062794
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062794
Entscheidungsdatum
27.04.1983
Norm
HVG §29 III
ImmMV §8 Abs2
Rechtssatz
Als rechtswirksam zustandegekommen im Sinne des § 8 Abs 2 ImmMV gilt das Geschäft auch dann, wenn es der Auftraggeber nicht allein, sondern gemeinsam mit einem Dritten abschließt.Als rechtswirksam zustandegekommen im Sinne des Paragraph 8, Absatz 2, ImmMV gilt das Geschäft auch dann, wenn es der Auftraggeber nicht allein, sondern gemeinsam mit einem Dritten abschließt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0062794
Dokumentnummer
JJR_19830427_OGH0002_0010OB00586_8300000_002