Rechtssatz RS0062852
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062852
Entscheidungsdatum
31.05.1990
Rechtssatz
Aus dem Wesen des Speditionsgeschäftes für Rechnung des Auftraggebers - § 407 Abs 1 HGB - folgt, daß alle Vorteile und Nachteile aus der Ausführung des Geschäftes im Verhältnis zwischen Spediteur und Auftraggeber diesem zuzurechnen sind.Aus dem Wesen des Speditionsgeschäftes für Rechnung des Auftraggebers - Paragraph 407, Absatz eins, HGB - folgt, daß alle Vorteile und Nachteile aus der Ausführung des Geschäftes im Verhältnis zwischen Spediteur und Auftraggeber diesem zuzurechnen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0062852
Dokumentnummer
JJR_19900531_OGH0002_0080OB00721_8900000_002