Rechtssatz RS0062942
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062942
Geschäftszahl
4Ob77/83 (4Ob78/83)
Entscheidungsdatum
26.06.1984
Rechtssatz
Daß die Beschränkung des Anspruches auf Kollegiengeldabgeltung auf vollbeschäftigte Vertragsassistenten gewollt war, die Nichterwähnung der nur teilbeschäftigten Vertragsassistenten also nicht etwa als planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes und damit als eine mit Hilfe der Analogie oder durch Heranziehung der natürlichen Rechtsgrundsätze (§ 7 ABGB) zu füllenden Rechtslücke angesehen werden kann, folgt schon aus dem Zusammenhang des § 21 HSchAssG.Daß die Beschränkung des Anspruches auf Kollegiengeldabgeltung auf vollbeschäftigte Vertragsassistenten gewollt war, die Nichterwähnung der nur teilbeschäftigten Vertragsassistenten also nicht etwa als planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes und damit als eine mit Hilfe der Analogie oder durch Heranziehung der natürlichen Rechtsgrundsätze (Paragraph 7, ABGB) zu füllenden Rechtslücke angesehen werden kann, folgt schon aus dem Zusammenhang des Paragraph 21, HSchAssG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0062942
Dokumentnummer
JJR_19840626_OGH0002_0040OB00077_8300000_002