Rechtssatz RS0063017
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063017
Geschäftszahl
6Ob713/80; 6Ob514/84
Entscheidungsdatum
01.03.1984
Rechtssatz
1.) Unzulässigkeit der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung eines Vorpachtrechtes hinsichtlich einer Genossenschaftsjagd außerhalb der zeitlichen Grenzen, innerhalb der der Jagdausschuß einen Beschluß auf Verlängerung eines bestehenden Jagdverpachtverhältnisses zu fassen berechtigt ist.
2.) Auf Bestimmungen in Jagdverträgen, denen mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen die zu ihrer Gültigkeit erforderliche behördliche Genehmigung nicht erteilt werden darf, können auch keine Erfüllungsansprüche gestützt werden.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 713/80
Entscheidungstext OGH 03.09.1980 6 Ob 713/80
- 6 Ob 514/84
Entscheidungstext OGH 01.03.1984 6 Ob 514/84
Vgl aber; nur: Unzulässigkeit der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung eines Vorpachtrechtes hinsichtlich einer Genossenschaftsjagd außerhalb der zeitlichen Grenzen, innerhalb der der Jagdausschuß einen Beschluß auf Verlängerung eines bestehenden Jagdverpachtverhältnisses zu fassen berechtigt ist. (T1) Beisatz: Ein mit Nichtigkeit bedrohter inhaltlicher Verstoß gegen jagdgesetzliche Regelungen liegt in der Vereinbarung einer doppelperiodigen Pachtdauer bei Eigenjagden nicht. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0063017
Dokumentnummer
JJR_19800903_OGH0002_0060OB00713_8000000_002