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Rechtssatz RS0063017

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0063017

Geschäftszahl

6Ob713/80; 6Ob514/84

Entscheidungsdatum

01.03.1984

Norm

nö JagdG §40

Rechtssatz

1.) Unzulässigkeit der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung eines Vorpachtrechtes hinsichtlich einer Genossenschaftsjagd außerhalb der zeitlichen Grenzen, innerhalb der der Jagdausschuß einen Beschluß auf Verlängerung eines bestehenden Jagdverpachtverhältnisses zu fassen berechtigt ist.

2.) Auf Bestimmungen in Jagdverträgen, denen mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen die zu ihrer Gültigkeit erforderliche behördliche Genehmigung nicht erteilt werden darf, können auch keine Erfüllungsansprüche gestützt werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 713/80
    Entscheidungstext OGH 03.09.1980 6 Ob 713/80
  • 6 Ob 514/84
    Entscheidungstext OGH 01.03.1984 6 Ob 514/84
    Vgl aber; nur: Unzulässigkeit der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung eines Vorpachtrechtes hinsichtlich einer Genossenschaftsjagd außerhalb der zeitlichen Grenzen, innerhalb der der Jagdausschuß einen Beschluß auf Verlängerung eines bestehenden Jagdverpachtverhältnisses zu fassen berechtigt ist. (T1) Beisatz: Ein mit Nichtigkeit bedrohter inhaltlicher Verstoß gegen jagdgesetzliche Regelungen liegt in der Vereinbarung einer doppelperiodigen Pachtdauer bei Eigenjagden nicht. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0063017

Dokumentnummer

JJR_19800903_OGH0002_0060OB00713_8000000_002