Rechtssatz RS0063113
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063113
Entscheidungsdatum
27.09.2017
Norm
JWG §4 Abs3
oöJWG §8 Abs2
Rechtssatz
Die Besonderheit der Legalzession nach § 4 Abs 3 JWG, § 8 Abs 2 oöJWG (und zahlreicher ähnlicher landesgesetzlicher Legalzessionsnormen im Bereich des Sozialhilferechts und des Jugendwohlfahrtsrechts) liegt darin, daß der Rechtsübergang nicht selbsttätig mit der Erbringung der Leistungen durch den Rechtsträger eintritt (wie etwa nach § 1358 ABGB), sondern aufgeschoben bleibt, bis der Rechtsträger dem Dritten die Unterhaltsgewährung schriftlich anzeigt. Diese Regelung hat aber zur Folge, daß der Unterhaltsanspruch des Minderjährigen gegen den Unterhaltspflichtigen im Umfang der vom Rechtsträger gewährten Unterstützung weder erlischt noch sofort selbsttätig auf den Rechtsträger übergeht, sondern bis zu Anzeige des Rechtsträgers an den Dritten aufrecht bleibt.Die Besonderheit der Legalzession nach Paragraph 4, Absatz 3, JWG, Paragraph 8, Absatz 2, oöJWG (und zahlreicher ähnlicher landesgesetzlicher Legalzessionsnormen im Bereich des Sozialhilferechts und des Jugendwohlfahrtsrechts) liegt darin, daß der Rechtsübergang nicht selbsttätig mit der Erbringung der Leistungen durch den Rechtsträger eintritt (wie etwa nach Paragraph 1358, ABGB), sondern aufgeschoben bleibt, bis der Rechtsträger dem Dritten die Unterhaltsgewährung schriftlich anzeigt. Diese Regelung hat aber zur Folge, daß der Unterhaltsanspruch des Minderjährigen gegen den Unterhaltspflichtigen im Umfang der vom Rechtsträger gewährten Unterstützung weder erlischt noch sofort selbsttätig auf den Rechtsträger übergeht, sondern bis zu Anzeige des Rechtsträgers an den Dritten aufrecht bleibt.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 560/87
Entscheidungstext OGH 29.09.1987 4 Ob 560/87
Veröff: SZ 60/191 = EvBl 1988/16 S 113 = RZ 1988/2 S 15 = ÖA 1988,49 = EFSlg XXIV/5
- 10 Ob 18/12p
Entscheidungstext OGH 05.06.2012 10 Ob 18/12p
Vgl auch
- 8 Ob 126/11d
Entscheidungstext OGH 24.10.2012 8 Ob 126/11d
Vgl; Beisatz: Hier: § 13 StPGG. (T1)
- 7 Ob 77/17z
Entscheidungstext OGH 27.09.2017 7 Ob 77/17z
Vgl; Beisatz: Hier: Ein nach § 332 ASVG auf den Sozialversicherungsträger übergegangener Schadenersatzanspruch wegen eines ärztlichen Kunstfehlers. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0063113
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2018
Dokumentnummer
JJR_19870929_OGH0002_0040OB00560_8700000_002