Rechtssatz RS0063198
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063198
Entscheidungsdatum
23.01.1978
Norm
KartG 1972 §1 Abs1 Z1
KartG 1972 §7 Abs2 Z2
Rechtssatz
Lizenzverträge fallen nach der in Österreich herrschenden Schutzrechtsinhaltstheorie dann nicht unter den Kartellbegriff, wenn die darin vereinbarten Beschränkungen bei der Ausübung des Schutzrechtes über dessen gesetzlichen Umfang nicht hinausgehen. Beschränken sich Lizenzverträge und ähnliche Abkommen nicht auf die Ausübung des Lizenzrechtes allein, sondern enthalten sie auch anderweitige, den Wettbewerb beschränkende Vereinbarungen, dann ist zu untersuchen, ob diese Vereinbarungen zu Erreichung des Schutzzweckes des Markenrechtes notwendig sind (-"Coca - Cola-").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0063198
Dokumentnummer
JJR_19780123_OGH0002_000OKT00004_7700000_001