Rechtssatz RS0063384
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063384
Entscheidungsdatum
29.04.1977
Norm
KartG 1972 §7 Abs1
KartG 1972 §118 Abs2
Rechtssatz
Wird ein Antrag auf Verlängerung eines zeitlich begrenzten Kartells verspätet gestellt, muß der Antrag erfolglos bleiben, weil das Kartell bereits erloschen ist; jedoch ist auch ein solcher Antrag ein Antrag auf Abänderung eines Kartells und daher gebührenpflichtig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0063384
Dokumentnummer
JJR_19770429_OGH0002_000OKT00003_7700000_001