Rechtssatz RS0063438
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063438
Entscheidungsdatum
29.03.1993
Rechtssatz
Unter sogenannten "Sternverträge" sind Vertragssysteme zu verstehen, in denen der Hersteller (Importeur) gebundenen Händlern gegenüber die Verpflichtung übernimmt, dieselbe Bindung auch allen anderen Abnehmern in gleicher Lage aufzuerlegen. Die dadurch bewirkte Beschränkung des Wettbewerbs auf der Ebene der Händler entspricht einem "gemeinsamen Zweck", der infolge der Bindung des Lieferanten auch in das Zweckgefüge seiner Vereinbarungen mit den Abnehmern integriert ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0063438
Dokumentnummer
JJR_19930329_OGH0002_000OKT00002_9300000_006