Rechtssatz RS0063525
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063525
Entscheidungsdatum
19.06.1991
Rechtssatz
Die Erzieher an einem einer Schule angeschlossenen Internat für behinderte und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche üben keine Tätigkeiten aus, die der typischen Erscheinungsform einer Hauswirtschaft entsprechen. Ihr Dienstverhältnis unterliegt nicht dem HGHAngG.
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0063525
Dokumentnummer
JJR_19910619_OGH0002_009OBA00095_9100000_001