Rechtssatz RS0063592
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063592
Entscheidungsdatum
30.01.1991
Rechtssatz
Berechtigte Vertragsauflösung, wenn Handelsvertreter Arbeitnehmer veranlaßt, bezüglich des ihm zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeuges eine fingierte Schadensmeldung zu erstatten, um daraus die Reparatur eines Parkschadens am eigenen Personenkraftwagen des Vertreters zu finanzieren. (§ 48 ASGG).Berechtigte Vertragsauflösung, wenn Handelsvertreter Arbeitnehmer veranlaßt, bezüglich des ihm zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeuges eine fingierte Schadensmeldung zu erstatten, um daraus die Reparatur eines Parkschadens am eigenen Personenkraftwagen des Vertreters zu finanzieren. (Paragraph 48, ASGG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0063592
Dokumentnummer
JJR_19910130_OGH0002_009OBA00320_9000000_002