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Rechtssatz RS0063689

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0063689

Geschäftszahl

Okt44/73

Entscheidungsdatum

17.12.1973

Norm

KartG 1972 §40
KartG 1972 §41

Rechtssatz

Nicht zu den Unternehmen, die einen Anteil am Inlandsmarkt besitzen, zählen solche Betriebe, die eine bestimmte Ware erzeugen und das Erzeugnis zur Herstellung einer anderen bestimmten Ware selbst verwenden und nur das Endprodukt auf dem Inlandsmarkt anbieten. Ein solches Unternehmen besitzt keinen Marktanteil für die zunächst erzeugte Ware, weil es die zunächst erzeugte Ware auf den Markt gar nicht anbietet.

Entscheidungstexte

  • Okt 44/73
    Entscheidungstext OGH 17.12.1973 Okt 44/73
    Veröff: ÖBl 1974,48

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0063689

Dokumentnummer

JJR_19731217_OGH0002_000OKT00044_7300000_001